Amnestie für Ersttäter THC

Cannabis-Ersttäter können mit einer Amnestie rechnen und müssen nicht zur MPU.

Stimmt das denn? Im Moment ziehen noch nicht alle Führerscheinstellen mit. Es scheint erstmal ein Chaos zu sein.

Worum geht es?

Die Legalisierung von Cannabis ist nun offiziell beschlossen. Seit dem 1. April 2024 ist es für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt, Cannabis zu besitzen und anzubauen. Allerdings bedeutet das nicht, dass man nach dem Konsum von Cannabis einfach hinter das Steuer eines Autos steigen darf.

Trotz der Entkriminalisierung bleibt es illegal, unter dem Einfluss von Cannabis Auto zu fahren. Eine Expertenkommission hat einen neuen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr vorgeschlagen, der bei 3,5 Nanogramm liegt. Selbst nach der Legalisierung besteht also weiterhin das Risiko, den Führerschein zu verlieren, wenn man unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer erwischt wird.

THC-Grenzwert geplant

Vorgeschlagen wird ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm. Bis jetzt gilt aber erst noch der Grenzwert von 1 Nanogramm.

Am Donnerstag, den 28. März, teilte das Bundesverkehrsministerium mit, dass es einen empfohlenen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum für den Straßenverkehr vorschlägt. Laut der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse kann diese Konzentration eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs haben.

Bisher gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert für Cannabis am Steuer, vergleichbar mit der 0,5-Promille-Marke für Alkohol. Allerdings wurde in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum als relevant angesehen, ab dem Sanktionen drohen.

Vorerst gilt der alte Grenzwert

Eine Gesetzesänderung durch den Bundestag ist erforderlich, um den empfohlenen Grenzwert einzuführen. Zum Start der teilweisen Cannabis-Legalisierung seit dem Ostermontag (1. April) gilt daher weiterhin der alte, strengere Grenzwert.

Was der ADAC empfiehlt

Der ADAC sieht den vorgeschlagenen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm kritisch. Nach ihrer Einschätzung hat die Expertengruppe die Grenzen des Vertretbaren hinsichtlich der Verkehrssicherheit ausgereizt. Der ADAC ist auch nach einer möglichen Gesetzesänderung der Ansicht, dass Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollten.

Der Konsum von Cannabis kann die Konzentration und Aufmerksamkeit einschränken und zu einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit führen, was im Straßenverkehr zu schwerwiegenden Folgen führen kann. Eine umfassende Aufklärung über die erhöhten Unfallrisiken ist daher aus Sicht des ADAC dringend erforderlich und sollte so früh wie möglich umgesetzt werden.

Es wird auch empfohlen zu prüfen, ob weitere Messverfahren, wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit, geeignet wären, um eine akute Beeinträchtigung durch den Konsum von Cannabis in zeitlicher Nähe zur Teilnahme am Straßenverkehr zu bewerten oder nachzuweisen. Die Aussagekraft neuer Messmethoden muss jedoch umfassend evaluiert werden, bevor sie angewendet werden.

MPU Cannabis in Zukunft?

Im Moment gehen viele davon aus, dass zunächst nur die ärztliche Begutachtung bei Verdacht auf Cannabis-Abhängigkeit angeordnet wird anstelle der MPU.

In Zukunft wird eine MPU voraussichtlich nur noch dann angeordnet, wenn der Verdacht auf eine Cannabis-Abhängigkeit besteht, wenn du z.B. nach wiederholten Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis aufgefallen bist.

Amnestie Für Ersttäter?

Für laufende Verfahren bedeutet dies, dass eine zuvor angeordnete medizinische Begutachtung zur Fahreignung (MPU) zwar zu dem Zeitpunkt rechtens war, als sie erfolgte. Allerdings steht diese Anordnung nun im Widerspruch zur aktuellen Fassung des § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Es besteht die Hoffnung, dass die Behörden aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunehmend solche Anordnungen aufheben werden. Das würde quasi eine Amnestie für Ersttäter bedeuten.

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