Neuer THC-Grenzwert
Bald endet für Cannabis-Konsumenten die Kriminalisierung.
Eine sog. Expertengruppe plädiert nun für einen neuen
THC-Grenzwert von 3,5 ng.
Dies ist mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar.
Für die Autofahrer*innen dürfte sich somit
die Lage also nur minimal entspannen.
Was heißt das ganze für dich, wenn du Cannabis konsumierst?
Kriminalisierung von Cannabis endet
Für Cannabis-Konsumenten naht das Ende der Kriminalisierung. Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) der Ampel-Koalition ändert sich die rechtliche Lage.
Obacht für dich!
Für Cannabis-Konsument*innen, die auch Auto fahren, bleibt die Situation jedoch herausfordernd.
Experten plädieren für die Einführung eines THC-Grenzwerts, der dem Alkoholgrenzwert von 0,2 Promille entspricht.
Diskussion um THC-Grenzwert
Seit längerem wird über eine Anhebung des THC-Grenzwerts von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum diskutiert. Dieser Grenzwert wird als Nachweis für eine mögliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Cannabis-Konsum verwendet.
Verkehrsrechtler und -politiker*innen, Rechtsmediziner*innen und zuletzt sogar der ADAC fordern seit längerem eine Anhebung des derzeit geltenden Grenzwerts von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Dieser Grenzwert dient als Nachweis für eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit im Zusammenhang mit dem Cannabis-Konsum.
THC gilt als die psychoaktive Substanz des Hanfs und macht den Hauptteil der berauschenden Wirkung aus.
Die Verkehrsrechtler des 60. Deutschen Verkehrsgerichtstages erklärten im August 2022, dass der aktuelle Grenzwert so niedrig liege, dass er zwar den Nachweis des Cannabiskonsums ermögliche, „aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt“.
Neue Regelungen im CanG
Das CanG, das zum 1. April in Kraft tritt, überlässt die Festlegung des THC-Grenzwerts einer Expertengruppe, die bis zum 31. März 2024 eine Empfehlung erarbeiten soll.
THC-Grenzwert von 3,5 ng
Am Donnerstag wurden die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe veröffentlicht, die eine Anhebung des THC-Grenzwerts auf 3,5 Nanogramm vorschlägt. Diese Empfehlung wird voraussichtlich in eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) einfließen.
Bei dem Wert, so das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) , handele es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.
THC im Blutserum sei bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar. „Daher soll mit dem Vorschlag eines Grenzwertes von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter erreicht werden, dass – anders als bei dem analytischen Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter – nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist“, heißt es in der Pressemitteilung des BMDV.
Deutschland ist nicht Kanada
Der Hanfverband, der die Interessen der Cannabis-Konsumenten vertritt, dürfte von einer Anhebung auf 3,5 Nanogramm eher enttäuscht sein.
Der Verband hatte zuvor einen Vorschlag der SPD kritisiert, den Wert auf 3,0 Nanogramm anzuheben, und als „mutlos“ bezeichnet. Sie wiesen darauf hin, dass auch bei diesem Wert noch nüchterne Fahrer fälschlicherweise einer Drogenfahrt beschuldigt werden könnten. Es ist anzunehmen, dass dies auch bei 3,5 Nanogramm der Fall sein wird.
Der Geschäftsführer des Hanfverbands, Georg Wurth, hatte vorgeschlagen, Kanada als Vorbild zu nehmen. Dort wurden im Zuge der Legalisierung 2018 zwei Grenzwerte eingeführt.
Unterhalb von 4,0 Nanogramm THC im Blutserum wird nicht von einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ausgegangen, erklärte Wurth.
Erst ab 10,0 Nanogramm könne eine Fahrt auch ohne Ausfallerscheinungen geahndet werden, da dann von einem zeitnahen Konsum vor der Fahrt ausgegangen werde. Es scheint jedoch unwahrscheinlich zu sein, dass Deutschland in absehbarer Zeit ähnliche Regelungen wie Kanada einführt.
3,5 ng THC-Grenzwert ist gefährlich für den Führerschein
Für dich als Autofahrer*in bedeutet die Diskussion um den THC-Grenzwert eine potenzielle Verschärfung der Regelungen im Straßenverkehr. Wenn der THC-Grenzwert angehoben wird, könntest du wegen vermuteter Beeinträchtigung durch Cannabis-Konsum im Straßenverkehr belangt werden. Es könnte auch zu Unsicherheiten führen, da die Auswirkungen von Cannabis-Konsum auf die Fahrtüchtigkeit individuell variieren und nicht immer leicht festzustellen sind. Sei dir bewusst, dass du bei der Teilnahme am Straßenverkehr keine psychoaktiven Substanzen konsumieren solltest, um die Sicherheit für dich und andere zu gewährleisten.
Hast du Fragen dazu oder musst du wegen Cannabis zur MPU? Dann melde dich bei mir!
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