THC und THC-COOH
THC-Abbau: Nachweisdauer von THC und THC-COOH im Blut (Urin) im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnisentziehung
Cannabis, insbesondere der rauschbewirkende Bestandteil Tetrahydrocannabinol (THC), kann im Körper über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden, was Fragen bezüglich der Fahreignung aufwirft. Der THC-Wert im Blut sowie der Metabolit THC-COOH spielen eine entscheidende Rolle bei einer möglichen Fahrerlaubnisentziehung.
1. Der aktive THC-Wert
Der aktive THC-Wert gibt an, wie lange der letzte Cannabiskonsum zurückliegt und lässt sich nur eine begrenzte Zeit im Blut nachweisen. Eine THC-Konzentration von mindestens 1,0 ng/ml im Blut beim Führen eines Fahrzeugs erfüllt die Voraussetzung für die Fahrerlaubnisentziehung. Die aktuelle Rechtsprechung hält an diesem Grenzwert fest, obwohl die Grenzwertkommission einen Wert von 3,0 ng/ml vorgeschlagen hat.
Die Berechnung der THC-Konzentration im Blut ist jedoch unsicher, da verschiedene Faktoren wie Konsummuster und individuelle Unterschiede eine Rolle spielen. Die Nachweisbarkeit von THC kann selbst nach 72 Stunden bei regelmäßigem Konsum bestehen.
2. Der THC-COOH-Wert
THC-COOH ist ein Abbauprodukt von THC und lagert sich im Körperfett ab. Anders als der aktive THC-Wert, gibt der THC-COOH-Wert Aufschluss über die Häufigkeit des Cannabiskonsums. Bei regelmäßigem Konsum kann sich THC-COOH im Fettgewebe ansammeln und wird über den Urin ausgeschieden.
Uneins beim THC-COOH-Wert
Gerichte und Forschende sind sich uneinig über die Werte, die auf regelmäßigen Konsum hinweisen.
Ein THC-COOH-Wert von 75 ng/ml in einem Zeitraum von bis zu acht Tagen kann auf regelmäßigen Konsum hindeuten. Während andere Forschende bei einem Wert von größer/gleich 40 ng/ml von regelmäßigem Konsum ausgehen (Fabritius et al). Bei einer Blutuntersuchung nach einer Drogenfahrt wird erst ab einem THC-COOH-Wert von mehr als 150 ng/ml von regelmäßigem Konsum ausgegangen.
Es gibt keine festen Fristen für den Nachweis von Cannabis im Urin. Studien zeigen, dass gewohnheitsmäßige Konsument*innen noch nach 77 Tagen positive Ergebnisse haben können.
Nachweis Konsum
Wenn nur THC-COOH nachgewiesen wird, weist dies nur darauf hin, dass bereits vor einiger Zeit ein Cannabisprodukt konsumiert wurde und es ist ausgeschlossen, dass der Nutzer noch unter dessen Einfluss steht.
Wenn sowohl THC als auch THC-COOH nachgewiesen werden, ist es dagegen sehr wahrscheinlich, dass innerhalb der letzten Stunden Cannabis konsumiert wurde. Hier entstehen rechtliche Konsequenzen für dich.
Fahrerlaubnis – rechtliche Konsequenz
- Einmaliger Probierkonsum führt meist nicht zur Fahrerlaubnisentziehung kann zur MPU führen
- Gelegentlicher Konsum erfordert den Nachweis fehlenden Trennungsvermögens zwischen Fahren und Konsum bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml oder mehr- es droht die MPU
- Regelmäßiger Konsum führt zur zwingenden Fahrerlaubnisentziehung und endet fast immer in einer MPU.
Du bist mit THC
angehalten worden
Bei einer Drogenfahrt ist es ratsam, keine Angaben zur Sache zu machen und frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren.
Eine sofortige Einstellung des Cannabiskonsums kann dazu beitragen, einer Fahrerlaubnisentziehung vorzubeugen. Ordnungswidrigkeitenverfahren und Fahrerlaubnisverfahren sind getrennte Prozesse, selbst nach einem Fahrverbot und einer Geldstrafe kann eine Fahrerlaubnisentziehung und die MPU drohen.
MPU ist losgelöst
Wurde die Fahrerlaubnis von einem Gericht oder der zuständigen Verwaltungsbehörde entzogen, versuchen die betroffenen Verkehrsteilnehmer*innen in der Regel, diese so schnell wie möglich wiederzuerlangen. Allerdings kann eine Neuerteilung an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie etwa das Verstreichen von Sperrfristen oder die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Die Anordnung einer MPU im Zusammenhang mit Cannabis erfolgt, wenn Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund von Cannabiskonsum bestehen. Gemäß § 11 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen hierfür spezifische Anhaltspunkte vorliegen:
Falls Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers aufgrund von Cannabiskonsum begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch die Bewerber*innen anordnen. Diese Anordnung zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen darf nur erfolgen, wenn konkrete Anhaltspunkte gegen die Fahreignung aufgrund von Cannabiskonsum vorliegen.
Die Beurteilung der geistigen bzw. charakterlichen Eignung im Zusammenhang mit Cannabiskonsum gestaltet sich mitunter schwieriger, sodass ein gewisser Ermessensspielraum besteht. In den folgenden Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde unter anderem ein MPU-Gutachten im Zusammenhang mit Cannabiskonsum verlangen:
- Erhebliche oder wiederholte, schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Cannabiskonsum
- Fahrten bei THC-Konzentration von höher als 1,0 ng/ml
- Aggressives Verhalten im Zusammenhang mit Cannabiskonsum
- Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und Cannabiskonsum
- Körperliche Abhängigkeit von Alkohol und Drogen (außerhalb des Straßenverkehrs) einschließlich Cannabiskonsum
- Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen, einschließlich Cannabiskonsum
Brauchst du Hilfe?
Hast du Fragen zum Thema Strassenverkehr und Cannabis oder musst du eine MPU wegen Cannabis machen, dann kontaktiere mich gerne.