Punkte aktiv abbauen – ist das möglich?
Du hast zu viele Punkte in Flensburg und weißt jetzt nicht was zu tun ist?
Ja. Wer im Straßenverkehr Verkehrsverstöße begeht, muss damit rechnen, Punkte in Flensburg zu sammeln. Doch gibt es auch die Möglichkeit, Punkte aktiv abzubauen? Ja, aber nur eingeschränkt.
Wie funktioniert der Punkteabbau?
Um Punkte abzubauen kannst du ab einem und bis zu fünf Punkten, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Dadurch kannst du einen Punkt erlassen bekommen. Das Seminar umfasst ein verkehrspädagogisches und ein verkehrspsychologisches Modul und kostet rund 400 Euro. Es wird von Fahrschulen, TÜV und Dekra angeboten, ist aber nur alle fünf Jahre möglich.
Punkteabbau ab sechs Punkten möglich?
Ab sechs Punkten ist ein Punkteabbauseminar nicht mehr möglich. Ab acht Punkten ist das Punktekonto voll und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Je nach Schwere des Verstoßes und Gefährdung der Verkehrssicherheit werden pro Verstoß ein bis maximal drei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Bei bis zu drei Punkten erfolgt lediglich eine Bewertung der Fahreignung, bei vier Punkten eine schriftliche Ermahnung und bei sechs Punkten eine Verwarnung – beide jeweils kostenpflichtig.
Überprüfung des Punktekontos
Wer sein Punktekonto überprüfen möchte, kann dies kostenlos im Fahreignungsregister (FAER) tun. Der Antrag kann vor Ort, schriftlich per Post oder online gestellt werden, wobei gewisse Formalitäten zu beachten sind.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden je nach Schwere unterschiedlich geahndet. Nicht jeder Verstoß führt zu Punkten. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes ab.
Die Eintragungsgrenze für Punkte liegt eigentlich bei 60 Euro, doch seit der Änderung der Bußgeldkatalogverordnung 2021 ist diese Systematik durchbrochen worden. Ordnungswidrigkeiten, die zusätzlich mit einem Fahrverbot belegt sind, führen immer zur Eintragung von Punkten.
Ab welchem Punktestand ist Schluss?
Das Limit des Punktekontos in Flensburg ist bei acht Punkten erreicht.
Je nach Schwere des Delikts und der Gefährdung der Verkehrssicherheit werden pro Verstoß ein bis maximal drei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
Das Fahreignungs-Bewertungssystem sieht abgestufte Maßnahmen vor.
Bei bis zu drei Punkten erfolgt lediglich eine Bewertung der Fahreignung, ohne weitere Maßnahmen. Bei vier Punkten wird eine schriftliche Ermahnung ausgesprochen, bei sechs Punkten eine Verwarnung – beide Maßnahmen sind kostenpflichtig. Sobald das Punktekonto das Maximum von acht Punkten erreicht, wird die Fahrerlaubnis mit dieser dritten Maßnahme entzogen. Daher solltest du dich rechtzeitig um einen Punkteabbau deiner Punkte in Flensburg bemühen.
Du brauchst Hilfe bei deinen Punkten? Dann ruf mich gerne an: 0176-45648308