Drogen im Straßenverkehr: Die Folgen von Cannabis, Kokain und Co.

Wer Drogen nimmt und sich dann ans Steuer setzt, gefährdet sich und andere.

Diese Strafen können Autofahrenden drohen beim Nachweis von Cannabis, Kokain, Heroin oder LSD im Blut:

1. Haftstrafe von bis zu fünf Jahren droht
2. Fahren nach Cannabis-Konsum bleibt verboten
3. Keine Toleranz: Schon kleinste Mengen im Blut sind strafbar

Die Einnahme von illegalen Drogen kann zahlreiche körperliche und psychische Auswirkungen haben, wie die Einschränkung des Reaktions- oder Konzentrationsvermögens. Im Straßenverkehr kann das fatale Folgen haben. Auch Fehleinschätzungen kritischer Situationen oder die Überschätzung des eigenen Fahrvermögens sind möglich.

Besonders problematisch ist es, wenn verschiedene illegale Drogen gleichzeitig eingenommen werden oder zusätzlich Alkohol konsumiert wird. Drogen können außerdem bereits in geringen Mengen die Fahrtüchtigkeit herabsetzen.

Mit Drogen erwischt: Diese Strafen drohen

Wenn Drogen im Blut oder Urin nachgewiesen werden, erhärtet das den Verdacht, dass die betreffende Person diese Drogen vorher erworben und besessen hat. Wer keine Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat, aber mit Drogen handelt oder sie erwirbt, macht sich grundsätzlich strafbar und muss nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe rechnen“.

Drogen gehören nicht in den Straßenverkehr

Cannabis: Autofahren bleibt verboten

Die neue Bundesregierung will Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisieren. Die kontrollierte Abgabe an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften soll erlaubt werden.

Die Hauptwirkung der neuen gesetzlichen Regelung betrifft in erster Linie die Aufhebung der Bestrafung nach dem BtMG und macht den Kauf und Verkauf von Cannabis im gesetzlichen Rahmen nicht mehr strafbar. Es ist jedoch unklar, ob der Verkauf durch Coffeeshops (wie in den Niederlanden) oder Apotheken zulässig sein wird und bleibt abzuwarten.

Auch wenn Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert wird, bleibt das Autofahren unter Einfluss der Droge weiterhin verboten. Es ist wichtig, die Wirkung von Cannabis zu beachten und den Konsum klar vom Fahren zu trennen.

Drogen: Keine klaren Grenzwerte  

Im Unterschied zum Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keinen Grenzwert, der das Fahren unter Drogeneinfluss strafbar macht. Während die relative Fahruntüchtigkeit bei Alkohol mit 0,3 Promille und die absolute Fahruntüchtigkeit mit 1,1 Promille festgelegt wurden, gibt es solche Grenzwerte bei Drogen nicht. Der Grund dafür liegt in der variierenden Wirkung von Drogen, die von Konsument zu Konsument unterschiedlich sein kann. Bei der Einnahme von harten Drogen gibt es beim Gesetzgeber eine “Null-Toleranz”-Regelung, die zum Entzug des Führerscheins führt. Harte Drogen sind gemäß dem Betäubungsmittelgesetz definiert. Nur im Fall von Cannabis wird die Fahreignung individuell beurteilt und hängt von dem konkreten Konsumverhalten ab.

Gemäß § 24a Abs. 2 StVG des Straßenverkehrsgesetzes begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer unter dem Einfluss eines berauschenden Mittels fährt, das in der Anlage zu dieser Vorschrift aufgeführt ist. Eine solche Wirkung gilt als gegeben, wenn eine in der Anlage genannte Substanz im Blut nachweisbar ist. Es ist technisch möglich, diese Substanzen auch in minimalen Konzentrationen nachzuweisen.

Ob das Cannabis legal oder illegal erworben wurde, spielt für die Frage, ob eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat durch die Fahrt unter Cannabiseinfluss vorliegt und inwieweit der Fahrer eine Fahreignung hat, keine Rolle.

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