Radfahren und Alkohol
Das droht bei zu viel Promille
Ein Bier während der Fahrradtour, noch ein Absacker mit Freunden und dann ab aufs Rad – zu viel Promille auf dem Rad können schnell sehr gefährlich werden und sind außerdem strafbar.
Alkohol erhöht das Unfallrisiko
Ob in die Kneipe, zur Grillparty oder zum Picknick am See: Fahrradfahren im Sommer macht doppelt Spaß. Und viele denken: „Jetzt kann ich trinken, so viel ich will. Ich bin ja nicht mit dem Auto hier!“ Doch dieser Gedanke ist mehr als trügerisch.
Schon bei geringen Mengen Alkohol steigt das Unfallrisiko auch auf dem Rad beträchtlich: Ihr Gesichtsfeld wird eingeschränkt und Ihr Sehvermögen verschlechtert sich. Alkohol erhöht die Risikobereitschaft, Gefahren können Sie nicht mehr richtig einschätzen. Der Alkohol beeinträchtigt Ihr Gleichgewichtsgefühl und Ihr Reaktionsvermögen – und gerade das brauchen Sie, wenn Sie sich mit dem Fahrrad im Straßenverkehr sicher bewegen wollen.
Statistiken zeigen, wie gefährlich das Radfahren unter Alkoholeinfluss ist: 2020 waren über 4.600 alkoholisierte Radfahrer*innen an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. 2019 war die Zahl mit rund 4.400 Fahrradfahrer*innen ähnlich hoch. Dabei hatten fast 1000 Unfallbeteiligte sogar einen Blutalkoholwert von 2,0 bis 2,5 Promille.
Das Fahrrad gilt als Fahrzeug
Egal, ob Sie ein Auto oder ein Fahrrad steuern – in beiden Fällen sind Sie Verkehrsteilnehmer. Und auch ein Fahrrad gilt, ebenso wie z. B. auch EScooter, als ein Fahrzeug.
Nach dem Strafgesetzbuch wird bestraft, wer „infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen“. Wenn Sie als Radfahrer also unter Alkoholeinfluss den Verkehr gefährden oder sogar einen Unfall verursachen, machen Sie sich genauso strafbar, wie wenn Sie unter Alkoholeinfluss Auto fahren.
Welche Strafen drohen?
Bereits bei einer Alkoholisierung von 0,3 Promille auf dem Fahrrad kann eine Strafanzeige, eine Geldstrafe und bis zu zwei Punkte in Flensburg drohen, wenn Sie auffällig fahren oder einen Unfall verursachen. Bei einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr gilt man als absolut fahruntüchtig, was drei Punkte, eine Strafanzeige, eine Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehalts sowie höchstwahrscheinlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich zieht. Eine Nichtbestehen der MPU kann zum Verlust des Führerscheins führen.
Daher sollten Radfahrerinnen ebenso wie Autofahrerinnen auf Alkoholkonsum verzichten. Stattdessen ist es ratsam, mehr in die Pedale zu treten und den Alkoholkonsum zu reduzieren. Auf diese Weise kann man nicht nur den Abend mit Freunden und Familie genießen, sondern auch sicher und fit nach Hause radeln. Radfahren aktiviert den Kreislauf und steigert die Stimmung – ohne die Notwendigkeit von Alkoholkonsum.