Drogen-MPU Abstinenznachweis:
6 oder 12 Monate?
Dieser Blog-Artikel handelt um zu erbringende Abstinenznachweise in Bezug auf Drogen (-konsum) und dem Führen eines KFZ.
Wer wegen Drogenkonsum zur MPU muss, hat meistens viele Fragen. Viele Fragen davon betreffen den Abstinenzzeitraum, um den sich viele Gerüchte ranken.
Richtig ist, nicht jede MPU ist an einen Abstinenznachweis geknüpft. Aber in fast allen Fällen, in denen ein wiederholter oder aber übermäßiger Drogenmissbrauch im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ oder dem Entzug der Fahrerlaubnis festgestellt wurde, ist eine vom Labor begleitete Abstinenz nötig.
Zeitraum der Abstinenz
Wenn Sie eine vom Labor begleitete Abstinenz halten müssen, sollten das die Betroffenen über einen Zeitraum von 6 oder 12 Monaten nachweisen, dass sie keine Drogen konsumiert haben. In seltenen Fällen ist es nicht nötig die Abstinenz nachzuweisen.
Es gibt viel Verunsicherung darüber, wie ein Abstinenznachweis erbracht werden muss.
Ebenfalls über den Zeitraum der Nachweispflicht herrscht oft Verwirrung – sind es sechs oder 12 Monate?
Als „Faustregel“ kann gelten: Bei leichtem Cannabismissbrauch bei einem Erstdelikt reichen sechs Monate Abstinenz. Bei Drogenmissbrauch mit einem hohen Blutwert sind 12 Monate Abstinenz nötig.
Der Nachweis muss von einem Labor ausgestellt werden, welches die Richtlinien zur chemisch-toxikologischen Untersuchung (CTU) einhält. Es stehen Ihnen die Möglichkeit der Haaranalyse
(Seit dem 1. Mai 2014 beträgt die maximale Haarlänge für Untersuchungen auf Drogen 6 cm, entsprechend einem Zeitraum von 6 Monaten.) und der Urinanalyse zur Verfügung.
Grundsätzlich können Sie keine MPU ohne Abstinenznachweis bestehen, wenn Drogen dazu geführt haben, dass Sie die Untersuchung absolvieren müssen.
Eine Ausnahme besteht für gelegentliche Cannabiskonsumenten. Können diese genau darlegen, dass es zu keiner erneuten Fahrt unter THC-Einfluss kommen wird, verzichten MPU-Stellen mitunter auf den Abstinenznachweis.
Die Anforderungen an einen Abstinenznachweis sind hoch:
Ohne gültige Bescheinigung vom Labor ist die MPU nicht zu schaffen.
Zusammengefasst:
- Halten Sie die Zeiträume ein: In der Regel muss der Abstinenznachweis eine zwölfmonatige Abstinenz von Drogen bezeugen.
- Der Nachweis muss von einem Labor ausgestellt werden, welches die Richtlinien zur chemisch-toxikologischen Untersuchung (CTU) einhält
- Bei einer zwölfmonatigen Abstinenz müssen Sie mindestens viermal eine Probe abgeben.
Welcher Untersuchungsumfang für Sie der richtige ist, können Sie im direkten Gespräch mit mir gerne klären.
Gerne helfe ich Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.